Das Amtsgericht Köln befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und durch wen Beiträge in Internetforen zu löschen sind.
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02.05.2007 Landgericht Frankenthal (Pfalz)
§ 940 ZPO
Wer einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wodurch Belästigungen untersagt werden sollen, zu spät stellt, läuft Gefahr, dass diese mangels Dringlichkeit zurückgewiesen wird. Das Gericht geht davon aus, dass die Überlegungszeit maximal vier Wochen beträgt. Wer sich gegen Belästigungen zur Wehr setzen will, sollte sich damit nicht Zeit lassen, sondern rasch aktiv werden. Gutmütigkeit kann auch in prozessualer Hinsicht gefährlich werden.
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31.01.2007 Amtsgericht Wuppertal
§ 1 GewSchG
Nach der Beendigung einer Beziehung belästigte der Stalker sein Opfer durch permanente Anrufe -sogar am Arbeitsplatz – und stellte die Kontaktdaten seines Opfers sogar in Erotikchats online. Diesen Belästigungen schob das Amtsgericht Wuppertal gestützt auf § 1 GewaltschutzG einen Riegel vor.
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18.10.2006 Amtsgericht Fritzlar
§ 890 ZPO
Verpflichtet sich jemand in einem Prozeßvergleich, bestimmte Nachstellungshandlungen zu unterlassen, so kann nach Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen beantragt werden, für den Fall der Zuwiderhandlung gegen den Prozeßvergleich ein Ordnungsmittel festzusetzen. Hierfür ist der Nachweis einer tatsächlichen Zuwiderhandlung gegen den Vergleich nicht erforderlich.
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23.05.2005 Oberlandesgericht Koblenz
§ 100a KostO
Der Geschäftswert für ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz in der Hauptsache ist – nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz – nach der Spezialvorschrift des § 100 a KostO i.V.m. § 30 Abs. 2 KostO mit dem Regelwert von 3.000 € zu bemessen.
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20.04.2005 Brandenburgisches Oberlandesgericht
§ 1 GewSchG
Der Beschluss des Senats bezieht sich auf die Frage, ob eine gerichtliche Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz auch dann berechtigt ist, wenn der Stalker seine Ehefrau und deren Tochter am Verlassen der Ehewohnung dadurch hinderte, dass er diese für einen zehnminütigen Zeitraum eingesperrt hat. Der Senat bejaht dies.
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28.01.2005 Oberlandesgericht Saarbrücken
§823 BGB
Wer wegen angeblicher Vergewaltigung und Belästigung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtlich in Anspruch genommen wird, kann sich dann, wenn diese Klage zurückgenommen wird, mittels negativer Feststellungsklage wehren. Fehlen ihm hierfür die notwendigen Mittel, so kann er Prozeßkostenhilfe beanspruchen.
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23.08.2002 Tempelhof-Kreuzberg
§ 1 GewSchG
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg befasst sich mit permanenten auch nächtlichen Drohungen via SMS und Telefon, womit der Stalker - ein palästinensischer Staatsangehöriger - seine frühere Lebensgefährtin – eine deutsche Staatsangehörige - und deren nahe Angehörige drangsalierte. Es befasst sich auch mit der internationalen Zuständigkeit und der Frage nach dem anwendbaren Recht bei Auslandsbezug.
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Beschlüsse