Irina L. wird von ihrem Ex-Freund gestalkt. Doch damit nicht genug: Mit unzähligen Anklagen treibt er sie in den finanziellen Ruin. Nun fordert sie Hilfe von BehNach zwei Jahren Beziehung trennte sich die Zürcherin Irina L. von Karl F.* Seither wird die 48-Jährige von ihrem Ex gestalkt. Selbst eine Fernhalteverfügung erwirkte nichts – im Gegenteil. Jetzt belästigt F. seine Ex mit Schadensersatzklagen und Betreibungen, etwa wegen geleisteter Gartenarbeit.
L. hat bisher bei verschiedensten Stellen Hilfe gesucht: beim Hausarzt, Psychologen, der Opferhilfe Weisser Ring, der Universität Bern oder der Gemeinde. «Doch niemand kann ihn stoppen. Ich fühle mich von Staat und Behörden im Stich gelassen.» Es dürfe doch nicht sein, dass einem ein Mensch das Leben so zur Hölle mache: «Ich brauche dringend Hilfe. Stalking muss gesetzlich geregelt werden.» (Auch L.s Anwältin spricht sich für eine gesetzliche Regelung aus: «Klar kann man in der Schweiz jemanden wegen Verleumdung oder Beleidigung verklagen. Doch um einem Stalker das Handwerk zu legen, müsste Nachstellung strafbar sein.»
Die Klagen, die gegen ihre Klientin erhoben wurden, hätten weder Hand noch Fuss. Es sei jedoch das Recht eines jeden, Klage gegen andere einzureichen, «auch wenn es missbräuchlich verwendet wird». Erst das Gericht entscheide über die Berechtigung des Anspruchs.
Für Irina L. ein schwacher Trost – denn das Stalking ihres Ex-Freundes wird für sie so schnell kein Ende haben.
* Alle Angaben geändert
(cbl/sut/20 Minuten)
Quelle: 20 Minuten Online
