Stuttgart (dpa/lsw) – Sie rufen mitten in der Nacht an oder lauern ihrem Opfer im Treppenhaus auf. Um Stalking wirksamer bekämpfen zu können, trat vor vier Jahren ein Anti-Stalking-Gesetz in Kraft. Seitdem steht das unbefugte Nachstellen unter Strafe.
In Baden-Württemberg ist die Zahl der erfassten Fälle seitdem kontinuierlich zurückgegangen. Von 2632 im Jahr 2008 auf 1992 im vergangenen Jahr. «Das zeigt, dass wir eine große Zahl von Fällen haben. Dennoch lohnt es sich, wenn man den Stalker anzeigt», sagte Landespolizeipräsident Wolf Hammann der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. Über 90 Prozent der Fälle werden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgeklärt.
Anti-Stalking-Gesetz zeigt Wirkung.
