Heimliche Videoaufnahmen sind vor Gericht eigentlich nicht erlaubt – sie verletzen das Persönlichkeitsrecht. Bei Stalkern sind sie aber erlaubt, entschied jetzt das Saarländische Oberlandesgericht.
Obwohl mit den Aufnahmen in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen werde, seien sie als Beweismittel zulässig, so die Richter. Allerdings muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Schutz des Stalkingopfers tatsächlich wichtiger ist als die Rechte des Stalkers. So steht es in dem Beschluss der Richter.
Als Beweis zulässig: Opfer dürfen Stalker heimlich filmen | News - Hamburger Morgenpost.
