In den vergangenen Monaten spielte diese Thematik wiederholt eine Rolle in den lokalen Medien: ein Mitglied der Bürgerschaft ist aus seiner Fraktion ausgeschlossen und fraktionsübergreifend (!) in der Bürgerschaft aus seinen Ämtern abgewählt worden, weil ein Ermittlungsverfahren wegen Misshandlung seiner Ehefrau eingeleitet worden war. Nun wurde dieses Ermittlungsverfahren „mangels hinreichenden Tatverdachts“ (Zitat: Staatsanwaltschaft aus der Akte) eingestellt, der durch Justitia entlastete Abgeordnete prangert „Vorverurteilung“ an und betont, die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt.
Was ist also dran an der Geschichte?
Die Sozialpädagoginnen im Rostocker Frauenhaus sind tagtäglich mit Betroffenen von häuslicher Gewalt konfrontiert. Es handelt sich hierbei um körperlich oder seelisch verletzte Frauen und auch Kinder. Viele kommen in der Angst, dass ihren Berichten nicht geglaubt wird – schon gar nicht, wenn sie keine sichtbaren Verletzungen nachweisen können. Die allermeisten sind natürlich für die Öffentlichkeit namenlos, weil nicht prominent. Prominent wurde leider im vergangenen Jahr Jana H. aus Ikendorf, da vom Ehemann erschossen. Außer den Kindern hatte laut Presse niemand etwas von vorangegangener häuslicher Gewalt gewusst oder geahnt. War im Vorfeld tatsächlich nichts zu merken? Hat sich die Frau wirklich niemandem anvertraut? – Vielleicht nicht, aus der Angst heraus, dass ihr nicht geglaubt wird.
Häusliche Gewalt – schuldig oder nicht schuldig?: Frauen helfen Frauen e.V..
