Der Staat hat den Auftrag, seine Bürger zu schützen. So einfach das klingt – so schwierig ist die Umsetzung des Gewaltmonopols bei der Verbrechensbekämpfung.
Es gelingt dem Staat und seinen Institutionen – Polizei, Justiz, Verwaltung – nicht, Straftaten vollkommen zu vermeiden. Dann aber soll er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Dies ist der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). In Anspruch nehmen kann es jeder, der „infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat“, heißt es offiziell. Dazu zählen Opfer von Raub, Nötigung, Vergewaltigung oder Stalking. Bei rund 210 000 Gewalttaten im Jahr 2009 könnten theoretisch entsprechend viele Anträge eingegangen sein. Die Praxis sieht allerdings anders aus: Nur knapp zehn Prozent der Opfer haben nach der Statistik des Weißen Rings einen Antrag auf Entschädigung gestellt. „Die Bilanz ist skandalös“, sagt Helmut Rüster, Sprecher des Opferverbands, in einem Interview.
Ein Gesetz, das keiner kennt | SÜDKURIER Online.
