Die Polizei kann den Täter für einige Tage der Wohnung verweisen und seine Rückkehr verbieten. Bei entsprechender Gefährdung kann sie den Mann auch in Gewahrsam nehmen.
Mit dem Zivilrecht erreichen Sie darüber hinaus eine ganze Menge zum eigenen und zum Schutz Ihrer Kinder.
Manche Anträge können Sie auch ohne Anwalt/Anwältin stellen.
Gewaltschutz | Häusliche Gewalt: Wie sich Betroffene schützen.
