Frauenhäuser – Zuflucht für Frauen
Viele Frauen leiden unter den Aggressionen ihres Partners. Rund 25 Prozent der deutschen Frauen haben bereits Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erdulden müssen. Häufig ist die Flucht ins Frauenhaus der letzte Ausweg.
Zur häuslichen Gewalt gegen Frauen gehören körperliche Misshandlungen, wie Vergewaltigung oder Schläge. Weitere Formen dieser Gewalt sind Drohungen, Beleidigungen, der Entzug finanzieller Mittel oder das Verbot, das Haus zu verlassen, Freunde zu treffen oder berufstätig zu sein.
Einen Schlussstrich ziehen
Wenn der Ehepartner immer wieder Gewalt ausübt, um seine Macht zu demonstrieren oder eigene Interessen durchzusetzen, ist es für sehr viele Frauen – trotz vorangeschrittener Emanzipation – immer noch schwierig, einen Schlussstrich zu ziehen.
In vielen Fällen sind die finanzielle und/oder emotionale Abhängigkeit vom Partner und ein durch die Gewalt eingeschränktes Selbstwertgefühl Gründe, die Gewalt leidend weiter zu erdulden und immer wieder zu verzeihen. Oft entsteht auf diese Weise über Jahre ein Klima aus Gewalt und Bedrohung, bis die betroffenen Frauen nicht mehr weiter wissen.
Doch an wen sollen sie sich wenden? Häufig sind betroffene Frauen über Jahre durch ihren Partner von ihrem Umfeld isoliert worden. Bei wem sollen sie also mit ihren Kindern unterkommen? Was ist, wenn der Mann die Frau derart akut bedroht, dass er auf keinen Fall wissen darf, wo sich seine Frau aufhält?
Frauenhäuser als erste Anlauftelle
Für diesen Fall bieten Frauenhäuser eine erste Anlaufstelle. Frauenhäuser gibt es in Deutschland seit über 25 Jahren und sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Frauen und Kindern.
Frauenhäuser sind nicht nur eine Zufluchtsstätte für Frauen und Kinder aller Konfessionen und Nationalitäten. Sie bieten auch Unterstützung, Rat und Hilfe in Scheidungsfragen oder beim Aufbau einer neuen Lebensperspektive.
Schweigepflicht schützt
Im Frauenhaus kann sich eine bedrohte Frau in jedem Fall sicher fühlen. Alles was sie erzählt, bleibt durch die Schweigepflicht geheim. Auch ihr Aufenthalt in dem Frauenhaus wird geheim gehalten.
Wenn Sie Kontakt zu einem Frauenhaus aufnehmen möchten, verabreden sich die Mitarbeiterinnen des Hauses zunächst an neutraler Stelle mit Ihnen, damit die Adresse des Frauenhauses nicht bekannt wird.
Es bleibt Ihnen überlassen, in welches Frauenhaus Sie gehen möchten und wie lange Sie dort bleiben.
Wichtige Dokumente nicht vergessen
Wenn möglich, sollten Sie alle wichtigen Papiere, die Sie und Ihre Kinder betreffen, bei Ihrem Auszug mitnehmen. Dazu gehören Ausweise, Reisepässe, die Geburts- und Heiratsurkunde, die Lohnsteuerkarte, etc.
Telefonnummern von Frauenhäusern finden Sie im Telefonbuch oder erhalten Sie über die Auskunft.
Hier finden Sie eine Internetseite mit Notrufnummern und Frauenhäusern in Deutschland, der Schweiz und Österreich: www.kinderschreie.de
