Häufige Gründe für Mutter-Kind-Kuren sind Erschöpfung bis zum Burn-out, Depressionen, Kopf- und Rückenschmerzen oder Schlaf- und Essstörungen. Eltern dürfen eine solche Kur alle vier Jahre wahrnehmen, wenn sie medizinisch notwendig ist. Ein Arzt muss für den Kur-Antrag ein Attest ausfüllen, in dem er die Beschwerden beschreibt. Für das Kind muss ein Kinderarzt dies bescheinigen. Im ersten Halbjahr 2009 lehnten die Kassen fast ein Drittel der Anträge ab, bei nahezu der Hälfte der bereits abgelehnten Anträge hatte ein Widerspruch aber Erfolg. Gesetzlich Versicherte müssen einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag plus maximal zehn Euro Fahrtkosten-Anteil bezahlen. Wer ein geringes Einkommen hat, kann sich davon teilweise befreien lassen. Viele Kurkliniken bieten auch schulbegleitenden Unterricht für die Kinder an, so dass Eltern nicht an die Schulferien gebunden sind.
In den bundesweit 1400 Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes finden Mütter und Väter kostenlose Beratung zu Voraussetzungen, Erwartungen und Finanzierung der Kur.
Kategorie: Presseartikel
VON: BABY UND FAMILIE




