Sternenstaub-hilft

Ein Forum für alle

6. August 2009

Kinder misshandelter Mütter

Die Folgen für die Kinder sind schwerwiegend.

Sie sehen:

* Der Vater schlägt die Mutter, stößt und boxt sie, reißt sie an den Haaren.
* Er tritt die am Boden liegende Mutter.
* Er schlägt mit Gegenständen, wirft Gegenstände durch den Raum.
* Er bedroht die Mutter mit dem Messer oder einer anderen Waffe.
* Er vergewaltigt die Mutter.
* Die Mutter fällt.
* Sie geht auf ihn los, sie wehrt sich und kämpft.
* Sie blutet.

Sie hören:

* Der Vater schreit, brüllt.
* Er bedroht die Mutter, er bedroht sie mit dem Tod.
* Er beleidigt und beschimpft die Mutter, beschimpft sie auch sexuell.
* Er setzt sie herab, entwertet sie als Person, als Frau und als Mutter.
* Die Mutter schreit, weint, wimmert.
* Sie brüllt ihn an, beschimpft ihn, setzt sich zur Wehr.

Sie spüren:

* Den Zorn des Vaters, die Heftigkeit seiner Zerstörungswut.
* Die Angst der Mutter, ihre Ohnmacht und Unterwerfung.
* Die Angst der Geschwister, vor allem der Kleinen.
* Die bedrohliche, unsichere Atmosphäre vor den Gewalttaten.
* Die Eskalation in Situationen von Streit und Konflikt.
* Die eigene Angst und Ohnmacht.

Sie denken:

* Er wird sie töten.
* Ich muss ihr helfen.
* Ich muss die Kleinen raushalten.
* Ich muss mich einmischen, habe aber Angst, mich einzumischen.
* Er wird mich schlagen.
* Er wird uns alle töten.
* Sie ist selbst schuld, warum widerspricht sie immer.
* Sie ist so schwach, ich verachte sie.
* Sie tut mir so leid, ich hab sie lieb.
* Ich will nicht, dass er weggeht.
* Sollen die doch selbst klarkommen, ich habe nichts damit zu tun.
* Ich möchte unsichtbar werden.
* Ich bin unwichtig, niemand kümmert sich um mich und meine Angst.
* Sie wird mich nie beschützen können.

So beschreibt Prof. Dr. Barbara Kavemann in einem Vortrag das, was für Kinder das Miterleben von Misshandlungen der Mutter bedeuten kann.

Die Folgen für die Kinder sind schwerwiegend. Das schlichte Miterleben dieser Gewalt kann zu erheblichen Schädigungen und Auswirkungen auf die Kinder führen.

*

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass häusliche Gewalt und Kindesmisshandlung vielfach in denselben Familien gleichermaßen auftritt, und
*

dass Kinder, die die Misshandlung ihrer Mütter beobachten, eine Vielzahl von Verhaltensstörungen und emotionalen, kognitiven und Langzeit-Problemen entwickeln.

Durch das Gewaltschutzgesetz und das sog. Kinderrechteverbesserungsgesetz (insbesondere die Neufassung des § 1666a BGB (Gesetzesbegründung) wird eine verstärkte Kooperation zwischen Einrichtungen der Jugendhilfe und Frauenprojekten notwendig.

Aufgrund des Ersten Aktionsplanes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich hat in Niedersachsen eine Kommission von Expertinnen und Experten die Anforderungen an die Praxis im Interesse der Kinder ausgewertet und Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese zeigen: Genauso wie bei der Intervention für die Frauen und ihrer Unterstützung kann auch für die Mädchen und Jungen nur ein multiprofessionelles und abgestimmtes Vorgehen Ziel führend sein. Öffentliche und private Jugendhilfe, Polizei und Familiengerichte sind gefordert, aber auch sonstige Kinderschutzeinrichtungen, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und viele mehr. Die Eckpunkte sollen Anregungen für die Arbeit vor Ort geben. Der neue Aktionsplan II knüpft an diese Empfehlungen an.

• Kinder misshandelter Mütter – Handlungsorientierungen für die Praxis

• Presseerklärung zur Veröffentlichung des Berichtes der Kommission

Weitere Informationen zum Thema auch beim Kinderbüro Karlsruhe

Hinweise zu Beratungsangeboten für Kinder, die von Gewalt betroffen sind, können unter folgenden Adressen erfragt werden:

Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband Niedersachsen e. V.
Schwarzer Bär
30449 Hannover
Tel.: 0511/ 3 74 34 78

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Leisewitzstr. 26
30175 Hannover
Tel.: 0511 / 85 87 88, 85 30 61

Kinderschutzzentrum Hannover
Schwarzer Bär 8
30449 Hannover
Tel.: 0511/ 3 74 34 78

Kinderschutzzentrum Oldenburg
Vertrauensstelle Benjamin
Friederickenstr. 3
26135 Oldenburg
Tel.: 0441/ 177 88

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TIPPS für Ihre Sicherheitsplanung

Gefährliche Angriffe lassen sich in gewalttätigen Beziehungen nie völlig ausschließen. Sie können aber selbst einiges tun, um die Sicherheit für sich und Ihre Kinder zu erhöhen.

Nicht alle Vorschläge für eine Sicherheitsplanung passen auf jede Lebenslage. Spielen Sie mögliche Situationen in Ihrer Phantasie durch und finden Sie praktikable Lösungen für Ihre konkrete Situation (Was tue ich, wenn er…?). Überlegen Sie, was für Sie passend sein könnte. Nehmen Sie Ihre Intuition und Ihre ersten Gefühle immer ernst. Wenn Sie in einer Situation Angst spüren, verdrängen Sie sie nicht, sondern betrachten Sie sie als Warnsignal und erhöhen Sie Ihre Aufmerksamkeit.

Rufen Sie die Polizei lieber einmal zu oft als einmal zu wenig. Es ist der Polizei lieber, Sie gesund vorzufinden als misshandelt und verletzt.

Je nachdem, ob Sie sich entscheiden, den Täter zu verlassen oder weiter mit ihm zusammen zu leben, können unterschiedliche Sicherheitsaspekte von Bedeutung sein.

1. Solange Sie mit dem Misshandler noch zusammenleben
2. Wenn Sie sich vorbereiten, Ihren Partner zu verlassen
3. Nachdem Sie eine Gewaltbeziehung verlassen haben
4. Wenn Sie in einer neuen Wohnung leben
5. Wenn Sie eine Wegweisung und Schutzanordnungen durchgesetzt haben und Sie in Ihrer alten Wohnung bleiben

1. Solange Sie mit dem Misshandler noch zusammenleben

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Lassen Sie sich nicht von Ihrem (sozialen) Umfeld isolieren, pflegen Sie Kontakte zu Nachbarinnen und Nachbarn, Verwandten, Freundinnen, Eltern von Mitschüler/-innen Ihrer Kinder usw.
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Beobachten Sie bewusst, in welchen Situationen Ihr Partner gewalttätig wird, so dass Sie die Gefahren für sich und Ihre Kinder frühzeitig erkennen.
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Verlassen Sie die Wohnung, wenn Sie befürchten, dass er gewalttätig werden könnte – lieber einmal zu oft, als einmal zu wenig.
*

Finden Sie die sichersten Stellen in Ihrer Wohnung heraus, wo keine als Waffen geeigneten Gegenstände sind (meiden Sie z.B. die Küche) und von wo Sie am ehesten entkommen können. Wenn ein Streit droht, gehen Sie dorthin oder besser: verlassen Sie die Wohnung.
*

Lernen Sie die Telefonnummern von Stellen, bei denen Sie Hilfe bekommen können (Polizei, Notruf, Frauenhaus, Nachbarn, Freunde), auswendig.
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Merken Sie sich, wo die nächste Telefonzelle ist. Zögern Sie nicht, die Polizei anzurufen: 110. Der Polizeinotruf ist kostenlos.
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Informieren Sie vertraute Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn über Ihre Situation und entwickeln Sie einen Plan und ein sichtbares Zeichen für den Fall, dass Sie Hilfe brauchen. Verabreden Sie mit ihnen, was diese dann tun sollen.
*

Üben Sie mit Ihren Kindern, wie diese Hilfe holen können (Notruf: 110!). Sagen Sie ihnen, dass sie sich aus der Gewalt zwischen Ihnen und Ihrem Partner heraushalten sollen. Verabreden Sie ein Code-Wort, das den Kindern signalisiert, dass sie Hilfe holen und die Wohnung verlassen sollen.
*

Sagen Sie Ihren Kindern, dass Gewalt immer Unrecht ist, selbst wenn jemand, den man liebt, gewalttätig ist. Sagen Sie ihnen, dass weder Sie noch die Kinder schuld daran oder Ursache der Gewalt sind, und dass es wichtig ist, sich in Sicherheit zu bringen, wenn irgendjemand gewalttätig ist.
*

Üben Sie mit ihnen, die Wohnung schnell und sicher zu verlassen.
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Heben Sie Waffen und Gegenstände wie Messer, die als Waffen benutzt werden können, verschlossen oder möglichst unzugänglich auf.
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Tragen Sie keine Halstücher und keine langen Halsketten, die Ihr Partner benutzen kann, um Sie zu würgen.
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Erfinden Sie plausible Gründe, die Wohnung zu verschiedenen Zeiten tags oder abends zu verlassen, um ihn daran zu gewöhnen, dass Sie nicht immer da sind.
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Rufen Sie regelmäßig eine Beratungsstelle, einen Notruf oder ein Frauenhaus an, um sich Ihrer Möglichkeiten zu vergewissern und eine unterstützende, verständnisvolle Zuhörerin zu finden.
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Tragen Sie immer Kleingeld oder eine Telefonkarte (bzw. Ihr aufgeladenes Handy, wenn vorhanden) bei sich, um Freundinnen anzurufen.

2. Wenn Sie sich vorbereiten, Ihren Partner zu verlassen

* Sammeln Sie alle Beweise körperlicher Misshandlungen wie Fotos und Atteste und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf (bei Freundin, Nachbarin, Anwältin/Anwalt).

* Finden Sie heraus, wo es Hilfe gibt; erzählen Sie anderen, was Ihr Partner mit Ihnen macht. Sie brauchen sich für die erlittene Gewalt nicht zu schämen.

* Wenn Sie verletzt sind, suchen Sie eine Ärztin oder einen Arzt auf (am Wochenende: Notdienst) und berichten Sie genau, was geschehen ist. Lassen Sie Ihren Besuch und Ihre Verletzungen dokumentieren.

* Planen Sie mit Ihren Kindern und finden Sie einen sicheren Platz für sie (z.B. ein abschließbares Zimmer oder besser bei einem Freund oder der Nachbarin, wo sie Hilfe holen können). Versichern Sie ihnen, dass sie sich vor allem selbst in Sicherheit zu bringen sollten und nicht versuchen sollten, Sie zu beschützen.

* Heben Sie alle wichtigen Telefonnummern und Dokumente an einer Stelle auf, sodass Sie sie bei einer plötzlichen Flucht mitnehmen können, ohne lange zu suchen.

* Bringen Sie einen Satz Kleidung für sich und Ihre Kinder zu einer vertrauten Person.

* Versuchen Sie, Geld beiseite zu legen oder bitten Sie Freundinnen und Freunde oder Familienmitglieder, Geld für Sie zu verwahren.

* Überlegen Sie, wie Sie reagieren, wenn Ihre Kinder oder irgendjemand Ihrem Partner von Ihrem Plan, sich zu trennen, erzählen.

* Sie können die Polizei bitten, Sie zu beschützen, wenn Sie Ihren gewalttätigen Partner verlassen wollen.

3. Nachdem Sie eine Gewaltbeziehung verlassen haben

* Achten Sie darauf, nie mit dem Täter allein zu sein. Lassen Sie z.B. einen Taxifahrer warten, bis Sie im Hause sind.

* Wenn Sie sich unterwegs vom Täter bedroht fühlen, sprechen Sie Passanten direkt mit der Bitte um Hilfe an. Etwa: “Sie, der Herr im grauen Mantel, ich werde bedroht, bitte rufen Sie die Polizei.” Oder: “Hat jemand hier ein Handy dabei – dieser Mann bedroht und belästigt mich, bitte drücken Sie die Notruftaste oder rufen Sie 110.”

* Was die Polizei allen empfiehlt – ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern – sollten Sie jetzt tun. Die Kriminalpolizei ist gern bereit, Sie dabei zu beraten.

4. Wenn Sie in einer neuen Wohnung leben

* Machen Sie Ihre neuen Nachbarn auf Ihre Situation aufmerksam und bitten Sie sie, die Polizei zu rufen, wenn sie Sie für gefährdet halten.

* Seien Sie sehr vorsichtig, wem Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer mitteilen; Sie können bei der Anmeldung Ihrer neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt verlangen, dass Ihre Adresse nicht herausgegeben wird. Für die gemeinsamen Kinder müssen Sie die Geheimhaltung der Adresse ggf. gerichtlich beantragen.

* Überlegen Sie, sich ein Postfach zu mieten oder die Adresse Ihrer Anwältin/Ihres Anwalts, einer Pfarrerin/eines Pfarrers, Ihrer Arbeitsstelle als Postanschrift zu nutzen.

* Informieren Sie auch Kolleginnen und Kollegen an Ihrer Arbeitsstelle und lassen Sie Anrufe für Sie – wenn möglich – nur über die Zentrale gehen.

* Wenn möglich, kommen Sie nicht jeden Tag zur gleichen Zeit zur Arbeit bzw. gehen nicht regelmäßig zur gleichen Zeit nach Hause. Richten Sie Ihr Kommen und Gehen so ein, dass immer viele Menschen anwesend sind.

* Informieren Sie die Schule Ihrer Kinder; erwägen Sie, sie evtl. in eine andere Schule zu geben.

* Sagen Sie den Personen, die Ihre Kinder betreuen, wer sie abholen darf und wer nicht. Erklären Sie ihnen Ihre Situation und geben Sie ihnen ggf. eine Kopie Ihrer Schutzanordnungen.

* Ändern Sie Ihre regelmäßigen Termine, von denen der Täter weiß.

* Kaufen Sie nicht in den gewohnten Geschäften ein und besuchen Sie andere soziale Treffpunkte, außer es sind genügend Menschen dort, Sie zu schützen.

* Wenn möglich, installieren Sie ein Alarmsystem und/oder einen Bewegungsmelder, der meldet, wenn nachts eine Person nahe ans Haus kommt und diese sichtbar macht.

* Rufen Sie die Telefongesellschaft an und lassen Sie eine Anrufer-Identifizierung einrichten. Lassen Sie außerdem die Angabe Ihrer Telefonnummer im Display des Anrufenden sperren, sodass weder Ihre Gesprächspartnerin/ Ihr Gesprächspartner noch sonst jemand Ihre neue, unregistrierte Telefonnummer herausfinden kann.

5. Wenn Sie eine Wegweisung und Schutzanordnungen durchgesetzt haben und Sie in Ihrer alten Wohnung bleiben

* Lesen Sie oben unter “Wenn” Sie in einer neuen Wohnung leben” nach – Vieles gilt auch für den Fall, dass der Täter gehen muss.

* Wechseln Sie die Schlösser aus – ggf. in Absprache mit der Vermieterin oder dem Vermieter – und lassen Sie Ihre Telefonnummer ändern.

* Geben Sie eine Kopie der Schutzanordnung bei der nächsten Polizeidienststelle ab. Dort werden Sie auch über weitere technische Sicherungsmaßnahmen für Ihre Wohnung beraten.

* Informieren Sie Schulen, Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn und Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitsgeber, dass Sie eine Wegweisung und Schutzanordnungen durchgesetzt haben.

* Rufen Sie bei Verstößen sofort die Polizei.

* Informieren Sie Ihre Kinder über die Wegweisung und die Schutzanordnungen und erklären Sie ihnen entsprechend ihrem Alter die Bedeutung.

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Platzverweis

Rechte der Polizei zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt

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Die Polizei darf Ihre Wohnung auch ohne Einwilligung des Mieters/Eigentümers (der häufig der Täter ist) betreten.
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Die Polizei wird Sie und den Täter getrennt und einzeln befragen.
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Versuchen Sie – auch wenn es Ihnen schwer fällt – das Geschehene möglichst genau wiederzugeben, da die Polizei auf der Grundlage dieser Angaben entscheidet, welche weiteren Maßnahmen zu Ihrem Schutz erforderlich sind.
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Berichten Sie auch über nicht sichtbare und/ oder frühere Verletzungen durch denselben Täter.
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Die Polizei wird Beweise sichern, um zu dokumentieren, was Ihnen geschehen ist (also z.B. Zeuginnen und Zeugen befragen, Gegenstände, mit denen Gewalt ausgeübt wurde, sicherstellen, Fotos machen usw.). Hierzu ist es wichtig, dass Sie – wenn möglich – Zeuginnen oder Zeugen benennen und der Polizei gegebenenfalls die Gegenstände, mit denen Sie misshandelt worden sind, übergeben.
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Die Polizei wird prüfen, ob eine sofortige polizeiliche Wegweisung des Täters (in der Sprache des Gesetzes: ein Platzverweis) für einen Zeitraum von maximal vierzehn Tagen möglich ist.
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Geht die Polizei davon aus, dass weiterhin eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für Sie und/ oder Ihre Kinder von dem Gewalttäter ausgeht, spricht sie einen Platzverweis aus. Das ist z.B. der Fall, wenn sie feststellt, dass es bereits zu einem schweren Eingriff gegen Leben, Leib oder Gesundheit gekommen ist. Der Täter erhält dann diese Anordnung schriftlich. Sie erhalten eine Durchschrift. Die Polizei kann dem Gewalttäter zugleich das Betreten anderer Orte, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten), untersagen.
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Wichtig: Hierüber entscheidet allein die Polizei nach der Situation vor Ort! Sie müssen keinen Antrag stellen!
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Bei einer Platzverweisung kann der Gewalttäter unter Aufsicht der Polizei Gegenstände seines persönlichen Bedarfs einpacken und mitnehmen. Seine Wohnungsschlüssel werden ihm abgenommen. Geht er nicht freiwillig, kann die Polizei ihn unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen entfernen.
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Sollte ein Platzverweis nicht ausreichen, um Sie (und Ihre Kinder) vor dem Gewalttäter zu schützen, kann die Polizei ihn auch in Gewahrsam nehmen. Das ist zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat und auch zur Durchsetzung des Platzverweises zulässig, also z.B. wenn der Täter Sie weiter bedroht und/oder zu erkennen gibt, dass er wieder in die Wohnung zurückkehren wird. Die Polizei muss den Gewalttäter in der Regel spätestens am Ende des nächsten Tages wieder entlassen. Allerdings ist auch eine längerfristige Ingewahrsamnahme von bis zu zehn Tagen möglich. Hierzu ist jedoch die Zustimmung eines Gerichtes erforderlich.
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Die Polizei wird ihre Entscheidungsgrundlagen genau dokumentieren und in einem Bericht den Platzverweis begründen.
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Dieser Bericht kann auch von Ihnen genutzt werden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, zivilrechtliche Schutzanordnungen (Gewaltschutzgesetz) zu beantragen, kann das Gericht auf diese Dokumentation zurückgreifen.
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Hinweis: Sie erhalten eine Durchschrift des Formulars “Platzverweis”, die eine Vorgangsnummer trägt. Die Vorgangsnummer erhalten Sie auch, wenn kein Platzverweis erfolgt. Diese Nummer muss bei einem zivilrechtlichen Antrag angegeben werden, damit das Gericht weiß, welche Unterlagen es bei der Polizei anfordern muss.
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Sollten Sie sich – trotz eines Platzverweises – nicht sicher fühlen, oder konnte die Polizei in Ihrem Fall keinen Platzverweis anordnen, sollten Sie überlegen, die Wohnung zu verlassen. Frauenhäuser bieten Ihnen in dieser Krisensituation Unterstützung und eine sichere Unterkunft (Beratung und Unterstützung). Die Polizei kann Ihnen den Kontakt zum nächsten Frauenhaus vermitteln. Die Beamtinnen und Beamten werden dafür sorgen, dass Sie in Ruhe die notwendigen persönlichen Dinge für sich und die Kinder packen und sich ohne weitere Bedrohungen oder Angriffe ins Frauenhaus oder an einen anderen Ort Ihrer Wahl begeben können. Frauenhäuser sind geschützte, zeitweise Wohnmöglichkeiten für Frauen mit und ohne Kinder. Männer haben keinen Zutritt, die Adressen werden geheim gehalten. Der Aufenthalt ist in der Regel kostenlos, die Frauen versorgen sich und ihre Kinder dort selbst.

Checkliste für Dinge, die Sie mitnehmen sollten:

Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
Geburts- und Heiratsurkunde,
Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
Sorgerechtsentscheide,
erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen,

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Wenn Sie später noch einmal in die Wohnung gehen müssen, um weitere persönliche Dinge zu holen, kann die Polizei Sie begleiten, um Sie zu schützen.
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In ganz Niedersachsen arbeiten Beratungs- und Interventionsstellen (BISS gegen häusliche Gewalt) (Beratung und Unterstützung). Die Polizei wird diese Stelle nach einem Polizeieinsatz umgehend unterrichten. Die Mitarbeiterinnen der BISS werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen Unterstützung und Beratung über Ihre Rechte, aber auch psychosoziale Unterstützung und Sicherheitsplanung anbieten.