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24. Mai 2009

Wer schlägt, muss gehen – Das neue Gewaltschutzgesetz

Wer schlägt, muss gehen – Das neue Gewaltschutzgesetz

Recht brisant-Thema

Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt durch das Gewaltschutzgesetz: Der Gewalttäter muss gehen.

“Meine Tochter war auf meinem Schoß am Schlafen, als er mich mit der Pfanne schlug – dann wurde sie wach und hat nur noch geschrieen: Mama, ich habe Angst. Papa, warum machst Du das? Und sie hat sich an mich geklammert und die Schläge durch meinen Rücken gespürt. Ich hatte einfach immer Angst, habe jeden Tag geweint, aber was sollte ich machen? Wohin sollte ich gehen mit meinen Kindern?”

Wir treffen eine Frau Anfang dreißig, die zwölf Jahre unter ihrem Mann gelitten hat. Noch immer hat sie Angst vor ihm. Deshalb will sie unerkannt bleiben. Ihr Mann misshandelte und demütigte sie. Als sie die Polizei zu Hilfe rief, brachten die Beamten sie in ein Frauenhaus. Er versprach, sich zu ändern, aber ihr Martyrium begann von Neuem.

Eifersucht, Alkohol, Arbeitslosigkeit – was auch immer Auslöser für die Gewalt sein mag – bislang mussten meist die Opfer ihr Lebensumfeld aufgeben und fliehen. Der Täter wurde mit der Wohnung belohnt.

Das Gewaltschutzgesetz will es anders: Der Schläger soll gehen. Die Polizei, zu Hilfe gerufen, soll ihn unverzüglich vor die Tür setzen, Kraft Polizeirecht. Die Frau hat dann einige Tage Zeit für einen Eilantrag beim Amtsgerichts- auf alleinige Nutzung der Wohnung und auf Kontaktverbot.
Wenn der Mann gegen die richterliche Anordnung verstößt, macht er sich strafbar – Zwangsgeld oder Haft drohen ihm.
Bei ihrem zweiten Notruf war das neue Recht in Kraft: Diesmal setzte die Polizei den Mann vor die Tür. Sie ging zu Gericht und konnte in der Wohnung bleiben.
Ein Gesetz mit Signalwirkung: Häusliche Gewalt soll nicht länger als Privatsache gelten. Die Täter sollen zur Einsicht gebracht werden.

Positive Zwischenbilanz
Auch Waltraut Seri musste Gewalt erdulden. Immer wieder hat ihr Ehemann sie vergewaltigt. Sie zeigte ihren Mann an, er musste gehen. Aber nicht überall wird der Platzverweis wirksam durchgesetzt. In Köln wird er von Bezirksdienstbeamten überwacht. Hier schaut Karl-Heinz Kurt alle paar Tage nach dem Rechten. Wenn der prügelnde Mann angetroffen wird, erhält er Platzverweis und – eine neue Anzeige.

Der Opferschutzbeauftragte Werner der Kölner Polizei zieht eine positive Bilanz: In der überwiegenden Anzahl der Fälle funktionierten die Maßnahmen sehr gut. Die Statistik zeige, dass sie in über 90% der Fälle akzeptiert werden. Doch längst nicht alle Bundesländer sind soweit. Weil noch immer nicht alle Polizeigesetze an das Gewaltschutzgesetz angepasst sind, klafft manchenorts eine rechtliche Lücke. Denn nur unter dem vorläufigen Schutz der Polizei können die Opfer Luft holen, den Weg zum Amtsgericht nehmen. Das Gewaltschutzgesetz bietet dann die Grundlage für den Start in ein neues gewaltfreies Leben – im eigenen Heim, nicht im Frauenhaus.

Die Bundesländer verfügen über ein flächendeckendes vernetztes Angebot an Hilfeeinrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt. Die örtliche Polizei informiert die Frauen direkt nach der Tat über weitere rechtliche Möglichkeiten, Beratungsstellen, Frauenhäuser und stellt auf Wunsch erste Kontakte her. Bei der Polizei, an Gerichten und bei Behörden wurden Stellen für geschulte Berater eingerichtet. So gibt es in Bayern an allen Polizeipräsidien Beauftragte für Frauen und Kinder. In Berlin arbeiten seit Januar 2003 zwei Richter ehrenamtlich als Gewaltschutzbeauftragte. In den letzten Jahren wurden Interventionsprojekte von der Universität Osnabrück wissenschaftlich begleitet.

Mehr Informationen zu den Projekten finden Sie bei WiBIG

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